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Es liegt eigentlich auf der Hand: Wenn es schon „betriebliche Altersversorgung“ heißt, dann bestimmt der Betrieb. Natürlich hat jeder Beschäftigte Mindestansprüche, die vom Gesetzgeber stark durchreguliert sind. Wie sich die Bestimmungen zum Vorteil gestalten lassen, zeigen wir Dir gerne auf.
Für Arbeitgeber sind die Handlungsspielräume durch eine nahezu unzählige Fülle an Regeln und Gesetzen flankiert. Warum sollte das bei der betrieblichen Altersversorgung anders sein? Das Betriebsrentengesetz wurde 1974 zum Schutz von Beschäftigten eingeführt und seitdem ständig verändert und fortgeschrieben. Du ahnst es schon: Wenn es dem Schutz der Beschäftigten dient, hat der Arbeitgeber die Verantwortung. Und so ist es. Interessanterweise ist das Allgemeinwissen zu den finanziellen, also den steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen der bAV stärker verbreitet als der eigentliche arbeitsrechtliche Kern des Ganzen.
Kleine Kostprobe zum Selbsttest frei dem Motto „Hättest Du´s gewusst?“: